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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 27.05.2003 - 4 K 172/02   

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https://dejure.org/2003,16333
FG Baden-Württemberg, 27.05.2003 - 4 K 172/02 (https://dejure.org/2003,16333)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.05.2003 - 4 K 172/02 (https://dejure.org/2003,16333)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - 4 K 172/02 (https://dejure.org/2003,16333)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kindergeld nach einkommensteuerlichen Vorschriften; Besitz eines Aufenthaltstitels ; Ausländer mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland; Rechtsstellung von Staatenlosen; Gleichbehandlung mit Inländern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Kindergeldanspruch für staatenlose Ausländerin mit Aufenthaltsbefugnis; Kindergeld

  • rechtsportal.de

    Kein Kindergeldanspruch für staatenlose Ausländerin mit Aufenthaltsbefugnis; Kindergeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Kindergeldanspruch für staatenlose Ausländerin mit Aufenthaltsbefugnis - Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 844
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 26.02.2002 - VIII R 92/98

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Kindergeldes für das erste und zweite Kind

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.05.2003 - 4 K 172/02
    Diese Abkommensauslegung berücksichtigt zugleich den anerkannten Grundsatz, dass dem Gesetzgeber bei der Ausschüttung staatlicher, insbesondere sozialer Leistungen ein weites Gestaltungsermessen sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach einzuräumen ist (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 26.2.2002, VIII R 92/98 in BStBl II 2002, 596).
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.05.2003 - 4 K 172/02
    Der Senat vermag auch keinen Sachgrund zu erkennen, der es rechtfertigen würde, Staatenlose bereits vor der Verwirklichung eines möglichen Einbürgerungsanspruchs (vergl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.2.1993 - 1 C 45/90, veröffenlicht in NVwZ 1993, 782) gegenüber anderen Ausländern ohne gesicherten Aufenthaltsstatus mit der Gewährung von Kindergeld als soziale Leistung zu bevorzugen und damit von den geltenden innerstaatlichen Regelungen (§ 62 Abs. 2 EStG ) im Ergebnis abzuweichen.
  • FG München, 05.12.2001 - 9 K 5246/00

    Kindergeld für palästinsensiche Flüchtlinge (UNRWA-Flüchtlinge); Kindergeld für

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.05.2003 - 4 K 172/02
    Die Frage, ob Gleichstellungsgebote von Staatenlosen mit Angehörigen des jeweiligen Aufenthaltsstaates wie sie in dem Internationalen Übereinkommen vom 28.9.1954 über die Rechtsstellung von Staatenlosen (StlÜbK) - durch die Bundesrepublik in innerstaatliches Recht überführt nach Maßgabe des Gesetzes vom 12.4.1976 (BGBl II 1976, 473) - geregelt sind, stets zu der Anerkennung von Kindergeldansprüchen wie für Deutsche führen, ist umstritten (bejahend: Finanzgericht Köln, Urteil vom 10.6.1999, 2 K 93/99 in Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 1139; verneinend: Bundessozialgericht, Urteil vom 3.12.1996, 10 RKg 8/96 - bei JURIS; bejahend jedenfalls für den Fall der ausländerbehördlichen Anerkennung des Antragstellers als Staatenloser: Finanzgericht München, Urteil vom 5.12.2001, 9 K 5246/00 - bei JURIS - Revision VIII R 39/02; ebenso Verwaltungsanweisung DA 62.4.2; unentschieden Bundesfinanzhof - BFH - PKH-Beschluss vom 16.10.1998, VI B 192/98 in BFH/NV 1999, 310 ).
  • BFH, 16.10.1998 - VI B 192/98

    Kindergeld; Staatenlose; PKH

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.05.2003 - 4 K 172/02
    Die Frage, ob Gleichstellungsgebote von Staatenlosen mit Angehörigen des jeweiligen Aufenthaltsstaates wie sie in dem Internationalen Übereinkommen vom 28.9.1954 über die Rechtsstellung von Staatenlosen (StlÜbK) - durch die Bundesrepublik in innerstaatliches Recht überführt nach Maßgabe des Gesetzes vom 12.4.1976 (BGBl II 1976, 473) - geregelt sind, stets zu der Anerkennung von Kindergeldansprüchen wie für Deutsche führen, ist umstritten (bejahend: Finanzgericht Köln, Urteil vom 10.6.1999, 2 K 93/99 in Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 1139; verneinend: Bundessozialgericht, Urteil vom 3.12.1996, 10 RKg 8/96 - bei JURIS; bejahend jedenfalls für den Fall der ausländerbehördlichen Anerkennung des Antragstellers als Staatenloser: Finanzgericht München, Urteil vom 5.12.2001, 9 K 5246/00 - bei JURIS - Revision VIII R 39/02; ebenso Verwaltungsanweisung DA 62.4.2; unentschieden Bundesfinanzhof - BFH - PKH-Beschluss vom 16.10.1998, VI B 192/98 in BFH/NV 1999, 310 ).
  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 8/96

    Anspruch auf Kindergeld für Staatenlose

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.05.2003 - 4 K 172/02
    Die Frage, ob Gleichstellungsgebote von Staatenlosen mit Angehörigen des jeweiligen Aufenthaltsstaates wie sie in dem Internationalen Übereinkommen vom 28.9.1954 über die Rechtsstellung von Staatenlosen (StlÜbK) - durch die Bundesrepublik in innerstaatliches Recht überführt nach Maßgabe des Gesetzes vom 12.4.1976 (BGBl II 1976, 473) - geregelt sind, stets zu der Anerkennung von Kindergeldansprüchen wie für Deutsche führen, ist umstritten (bejahend: Finanzgericht Köln, Urteil vom 10.6.1999, 2 K 93/99 in Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 1139; verneinend: Bundessozialgericht, Urteil vom 3.12.1996, 10 RKg 8/96 - bei JURIS; bejahend jedenfalls für den Fall der ausländerbehördlichen Anerkennung des Antragstellers als Staatenloser: Finanzgericht München, Urteil vom 5.12.2001, 9 K 5246/00 - bei JURIS - Revision VIII R 39/02; ebenso Verwaltungsanweisung DA 62.4.2; unentschieden Bundesfinanzhof - BFH - PKH-Beschluss vom 16.10.1998, VI B 192/98 in BFH/NV 1999, 310 ).
  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 23/94

    Entziehung des Anspruchs auf Kindergeld für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.05.2003 - 4 K 172/02
    Dementsprechend hat auch das Bundessozialgericht (z.B. Urteil vom 31.10.1995, 10 RKg 23/94 - bei juris) mit überzeugender Begründung die Verfassungsmäßigkeit der Vorgängervorschrift des § 62 EStG in § 1 Abs. 3 des Kindergeldgesetzes bejaht.
  • BFH, 13.09.2000 - VI B 134/00

    Kindergeld für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.05.2003 - 4 K 172/02
    Soweit zum Teil gegenüber der den Kindergeldanspruch von Ausländern im Vergleich zu deutschen Staatsangehörigen einschränkenden Bestimmung des § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG verfassensrechtliche Bedenken (insbesondere Verstoß gegen Art. 3 des Grundgesetzes) erhoben werden (vgl. hierzu BFH - PKH-Beschluss vom 13.9.2000, VI B 134/00, BStBl II 2001, 108 und vom 6.12.2000, VI B 193 in BFH/NV 2001, 599 sowie Greite in Korn, Kommentar zum EStG , Rdnr. 24 zu § 62 EStG ) teilt der Senat diese Vorbehalte aus folgenden Gründen nicht:.
  • FG Köln, 10.06.1999 - 2 K 93/99

    Kindergeldanspruch Staatenloser

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.05.2003 - 4 K 172/02
    Die Frage, ob Gleichstellungsgebote von Staatenlosen mit Angehörigen des jeweiligen Aufenthaltsstaates wie sie in dem Internationalen Übereinkommen vom 28.9.1954 über die Rechtsstellung von Staatenlosen (StlÜbK) - durch die Bundesrepublik in innerstaatliches Recht überführt nach Maßgabe des Gesetzes vom 12.4.1976 (BGBl II 1976, 473) - geregelt sind, stets zu der Anerkennung von Kindergeldansprüchen wie für Deutsche führen, ist umstritten (bejahend: Finanzgericht Köln, Urteil vom 10.6.1999, 2 K 93/99 in Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 1139; verneinend: Bundessozialgericht, Urteil vom 3.12.1996, 10 RKg 8/96 - bei JURIS; bejahend jedenfalls für den Fall der ausländerbehördlichen Anerkennung des Antragstellers als Staatenloser: Finanzgericht München, Urteil vom 5.12.2001, 9 K 5246/00 - bei JURIS - Revision VIII R 39/02; ebenso Verwaltungsanweisung DA 62.4.2; unentschieden Bundesfinanzhof - BFH - PKH-Beschluss vom 16.10.1998, VI B 192/98 in BFH/NV 1999, 310 ).
  • BFH, 06.12.2000 - VI B 193/00

    Kindergeld; Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.05.2003 - 4 K 172/02
    Soweit zum Teil gegenüber der den Kindergeldanspruch von Ausländern im Vergleich zu deutschen Staatsangehörigen einschränkenden Bestimmung des § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG verfassensrechtliche Bedenken (insbesondere Verstoß gegen Art. 3 des Grundgesetzes) erhoben werden (vgl. hierzu BFH - PKH-Beschluss vom 13.9.2000, VI B 134/00, BStBl II 2001, 108 und vom 6.12.2000, VI B 193 in BFH/NV 2001, 599 sowie Greite in Korn, Kommentar zum EStG , Rdnr. 24 zu § 62 EStG ) teilt der Senat diese Vorbehalte aus folgenden Gründen nicht:.
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Rechtsprechung
   FG Sachsen, 06.10.2004 - 4 K 172/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,21704
FG Sachsen, 06.10.2004 - 4 K 172/02 (https://dejure.org/2004,21704)
FG Sachsen, Entscheidung vom 06.10.2004 - 4 K 172/02 (https://dejure.org/2004,21704)
FG Sachsen, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 4 K 172/02 (https://dejure.org/2004,21704)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Investitionszulage für den Prototypen eines Flugzeugmotors; Prototyp als unselbstständiger Teil des erworbenen Erfahrungswissens und Verkörperung dieses Wissens; Prototyp als materielles oder immaterielles Wirtschaftsgut

  • rechtsportal.de

    InvZulG § 2 Abs. 2
    Keine Investitionszulage bei Erwerb eines Flugzeugmotor-Prototypen mit umfassenden Verwertungsrechten; Investitionszulagen für 2000

  • datenbank.nwb.de

    Keine Investitionszulage bei Erwerb eines Flugzeugmotor-Prototypen mit umfassenden Verwertungsrechten - Investitionszulagen für 2000

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1217
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 03.07.1987 - III R 7/86

    Computerprogramme (hier: Anwender-Standardsoftware) sind immaterielle

    Auszug aus FG Sachsen, 06.10.2004 - 4 K 172/02
    Ein solches gehört weder zu den beweglichen noch zu den unbeweglichen Wirtschaftsgütern (vgl. BFH-Urteil vom 3. Juli 1987, III R 7/86, BStBl II 1987, 728 ; Schreiber, in: Blümich, EStG , KStG , GewStG , § 5 EStG , Rn. 339 m.w.N.).

    Er ist auf die Verwertung des materiellen Teils beschränkt, was sich auch im Kaufpreis widerspiegelt (vgl. BFH-Urteil vom 3. Juli 1987, III R 7/86, BStBl II 1987, 728 ; Kirchhof/Söhn, EStG , § 5 , Rn. C 76).

  • BFH, 22.05.1979 - III R 129/74

    Immaterielle Wirtschaftsgüter gehören nicht zu den beweglichen Wirtschaftsgütern

    Auszug aus FG Sachsen, 06.10.2004 - 4 K 172/02
    Die Klägerin hat demzufolge aufgrund des Rahmenvertrages vom 30.6.1999 ein immaterielles Wirtschaftsgut erworben, das das in dem Prototypen verkörperte technische Wissen ("Know-how") verkörpert (vgl. BFH-Urteil vom 22. Mai 1979, IIIR 129/74, BStBl II 1979, 634 ).

    Der Prototyp ist unselbständiger Teil des erworbenen Erfahrungswissens und verkörpert dieses (vgl. BFH-Urteil vom 22. Mai 1979, III R 129/74, BStBl II 1979, 634 ).

  • BFH, 30.10.2008 - III R 82/06

    Datensätze --Geopunkte-- als immaterielle Wirtschaftsgüter - Kriterien zur

    Der Sachverhalt ist danach mit der Beauftragung eines Dritten mit besonders beschriebenen Forschungs-, Entwicklungs- oder Messarbeiten vergleichbar (vgl. z.B. Sächsisches FG, Urteil vom 6. Oktober 2004 4 K 172/02, EFG 2005, 1217, rkr., Prototyp eines Flugzeugmotors); trotz Verkörperung der Arbeitsergebnisse auf Papier oder einem elektronischen Datenträger wird in derartigen Fällen ein immaterielles Wirtschaftsgut erworben.
  • BFH, 02.06.2014 - III B 7/14

    Keine Investitionszulage für Datensätze als immaterielle Wirtschaftsgüter

    Die spätere Häufigkeit der Bearbeitung und Vervielfältigung kann daher --selbst wenn man ihr bei dem Erwerb von digitalisierten Büchern oder Tonträgern eine Bedeutung bei der Einordnung zumessen würde-- im Streitfall nicht zu einer Umwandlung in ein materielles Wirtschaftsgut führen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 234, 42, BStBl II 2011, 865; vgl. Sächsisches FG, Urteil vom 6. Oktober 2004  4 K 172/02, EFG 2005, 1217).
  • FG Sachsen, 19.03.2007 - 4 K 1395/05

    Bewertung von Erstmustern für Zierdecken und Gardinen als geringwertige

    Soweit es sich bei den "Erstmustern" um immaterielle Wirtschaftsgüter in der Form von "Know-how" handelt, bei denen die in der Entwicklung enthaltene geistige Leistung im Vordergrund steht, zählen diese nicht zu den beweglichen Wirtschaftsgütern (BFH, Urteil vom 22.05.1979 III R 129/74, BStBl II 1979, 634; Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 06.10.2004, 4 K 172/02, EFG 2005, 1217).
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